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Bauerwartungsland

Bauerwartungsland

Unter dem Begriff Bauerwartungsland versteht man im Allgemeinen Flächen, bei denen erwartet wird das diese in der folgenden Zeit als Bauland ausgewiesen werden. Als Grundlage zur Vorbestimmung, dass eine Fläche zu Bauland werden könnte ist im so genannten Flächennutzungsplan festgehalten. Dort veröffentlicht die Gemeinde, was sie sich für die besagten Flächen zur Nutzung vorstellt. Auf diese können die Bürger aber nicht bestehen, weshalb der Flächenutzungsplan sich ändern kann. Kauft ein Investor oder Bauherr Flächen die im Flächennutzungsplan als Bauland ausgewiesen sind, hat er keine Garantie, dass er sie auch als dieses verwenden kann. Dafür sind die Flächen günstiger als Bauland. Bei Bauerwartungsland unterscheidet man in zwei Arten:

  • Objektives Bauerwartungsland

Erwartetes Bauland orientiert an den Flächennutzungsplan (siehe oben)
 

  • Subjektives Bauerwartungsland

Erwartetes Bauland welches mit einer hohen Wahrscheinlichkeit dazu verwendet wird. Zum Beispiel offene Flächen in einer Wohnsiedlung oder geschlossenen Ortschaften.