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Baugrundstück

Baugrundstück

Ein Grundstück welches in der Bebauleitplanung einer Gemeinde für das Bauen vorgesehen ist, bezeichnet man im Allgemeinen als Baugrundstück. Dort dürfen nach den Vorschriften entsprechend Gebäude errichtet werden. Häufig wird ein Baugrundstück auch als Bauland bezeichnet.

Wichtig ist das ein Grundstück welches in einem Flächennutzungsplan als Bauland vorgesehen ist, nicht zwingend auch als dieses verwendet werden muss. Entscheidend für die Nutzung eines Grundstückes als Bauland ist der Bebauungsplan von der Gemeinde. Grundstücke die in einem Flächennutzungsplan als Bauland vorgesehen sind, bezeichnet man als so genanntes Bauerwartungsland.

Es besteht die Möglichkeit auch Grundstücke ohne einen vorhandenen Bebauungsplan als Bauland zu erwerben und dort zu bauen. Dazu muss ein der Fall gemäß der Baunutzungsverordnung vorliegen. Diese besagt, dass ebenfalls gebaut werden kann wenn dies der „ortsüblichen Nutzung“ entspricht. Das bedeutet, dass zum Beispiel auf freistehende Grundstücke innerhalb einer geschlossenen Ortschaft oder in einer Wohnsiedlung, gebaut werden darf.