Eigentum
Unter Eigentum versteht man in Deutschland eine rechtliche Zuordnung von beweglichen und unbeweglichen (zum Beispiel Immobilien) Dingen. Der Eigentümer besitzt auf sein Eigentum ein Nutzungsrecht und Besitzrecht. Das Privateigentum ist in Deutschland geschützt und steht jeder Person frei zu besitzen.
Das Privateigentum wird in Artikel 14 des Grundgesetzes festgelegt:
- Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
- Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
- Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.