Flächennutzungsplan
In dem Flächennutzungsplan wird das bauliche Vorhaben einer Gemeinde veröffentlicht. Dieser entsteht aus den Planungen der Gemeinde und Politik. Der Flächennutzungsplan ist ein verbindlicher Hinweis für Behörden zur Genehmigung von Bauvorhaben und muss von den Verwaltungsbehörden genehmigt werden. In einem Flächennutzungsplan werden keine Flurstückgrenzen berücksichtigt. Dargestellte Flächen sind:
- Flächen für Gemeinbedarfseinrichtungen und Versorgungsanlagen
- Flächen für Bebauungen: Wohnbauflächen, Sonderbauflächen, gewerbliche Bauflächen und gemischte Gebiete.
- Flächen für Nutungsbeschränkung
- Grünflächen
- Verkehrsflächen (überörtliche wie zum Beispiel Autobahnen)
- Flächen zum Ausgleich von Eingriffen in die Natur und Landschaft
- Landwirtschaftliche Flächen/Wald
- Flächen für Abgrabungen oder Aufschüttungen
- Wasserflächen
Das Baugesetzbuch verpflichtet die Gemeinden die Einwohner führzeitig über die Planungen zu unterrichten. Des Weiteren sollen sie die Möglichkeit besitzen sich gegen die Planungen zu äußern und Änderungsvorschläge einzubringen. Der Flächennutzungsplan stellt keine Rechtswirkung für die Einwohner dar, weil die tatsächliche Nutzung der Flächen erst mit dem Bauleitplan definiert wird.