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Grundbesitz

Grundbesitz

Mit dem Begriff Grundbesitz bezeichnet man im Allgemeinen den Besitz von Grundstücken und darauf eventuell vorhandene Immobilien. Der Besitz eines Grundstückes wird in Deutschland in dem so genannten Grundbuch eingetragen. Diese finden Sie in den Grundbuchämtern. Auf Grund von Grundstücksteilungen oder Veränderungen von Grenzen, arbeiten die Grundbuchämter eng zusammen mit den Vermessungsämtern und Katasterämtern. Bei dem Kauf oder Verkauf wird die Übertragung des Besitzes nicht mit dem Kaufvertrag gültig sondern mit der Eintragung in das Grundbuch.

Den Grundbesitz kann man bei den Bank- oder Hypothekendarlehn als Sicherheit verwenden. Die Grundstücke sind also beleihbar. Durch den Eintrag einer Grundschuld bei dem Grundbuchamt, erhält der Gläubiger einen gesonderten Zugriff auf den beliehenen Grundbesitz, wenn der Schuldner zum Beispiel seinen Zahlungen nicht nachkommen kann. Da die Grundschuld den Banken und Kreditinstitutionen ein hohes Maß an Sicherheit bietet, erhält der Schuldner im Gegenzug günstigere Konditionen bei den Krediten und Darlehn.