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Zwangsvollstreckung

Zwangsversteigerung und Zwangsvollstreckung

Kann ein Schuldner seine Zahlungen an seiner Gläubiger nicht mehr gewährleisten und hat auf seine Immobilie oder Grundstück eine Grundschuld eingetragen, kann der Gläubiger die Immobilie zwangsversteigern lassen, um die Schulden zu tilgen. Die Zwangsversteigerung ist in dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG) geregelt.

Die Zwangsversteigerungen werden von den jeweils zuständigen Amtsgerichten durchgeführt. Eine Zwangsversteigerung muss von dem Gläubiger beantragt werden. Ein Rechtspflege überprüft den Antrag auf die Vorraussetzungen. Dazu zählt ein Vollstreckungstitel und Zustellung der Vollstreckungsklausel. Aus dem Grundbuch ergeben sich die Verfahrenbeteiligten, die den Schuldner und den Gläubiger umfassen. Manchmal können noch zusätzlich weitere Gläubiger, neben den Antragstellenden Gläubiger auftreten. Diese müssen aber ebenfalls die gleichen Vorraussetzungen erfüllen.